Das Abkommen über die Assoziierung der Ukraine mit Horizont Europa, dem EU-Forschungs- und Innovationsprogramm (2021-2027) und dem Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm (2021-2025), trat nach seiner Ratifizierung durch die Ukraine in Kraft.
Geflüchtete aus der Ukraine können standardisierte Prüfungen für die Aufnahme und eine Fortsetzung des Studiums an ukrainischen Hochschulen in Deutschland ablegen.
Ab 1. Juni 2022 können ukrainische Studierende Bundesausbildungsförderung (das sogenannte BAföG) erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder beantragt haben.