Programmziel
Wer kann sich bewerben?
- Architektur (Innenarchitektur, Denkmalpflege, Stadtplanung/Städtebau, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung)
- Bildende Kunst, Film, Design, Visuelle Kommunikation
- Darstellende Kunst (Schauspiel, Regie, Musical, Tanz, Performance Studies, Choreographie etc.)
- Musik
Was wird gefördert?
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Dauer der Förderung
- Gefördert werden 1 bis 3 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Der Förderbeginn muss im Jahr 2026 liegen. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Eine Reisekostenpauschale
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
Auswahl
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- die fachspezifische Qualifikation, die im Lebenslauf zu dokumentieren ist
- ein überzeugendes und gut geplantes Arbeitsvorhaben
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.