Visa und Aufenthaltstitel
Bitte beachten Sie
Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und aufgrund des Krieges bis zum 04.12.2026 nach Deutschland einreisen, können sich innerhalb der zulässigen 90 Tage für den vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) ohne eine vorherige Einreiseerlaubnis für Deutschland beantragen zu müssen. Link zum Gesetz
Grundsätzliche Informationen zum Aufenthalt in Deutschland
Für Staatsangehörige der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, gab es Änderungen in der deutschen Gesetzgebung hinsichtlich Sozialleistungen und Rechtsstatus. Für ukrainische Schutzsuchende sind nun die Behörden zuständig, die gemäß dem Asylgesetz Hilfe leisten, wie beispielsweise das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter.
Beantragung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund der Kriegshandlungen nach Deutschland ziehen, besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des vorübergehenden Schutzes gemäß § 24 AufenthG zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge aus der Ukraine verschiedene Optionen zur Auswahl stehen. Diese unterscheiden sich je nachdem, welcher Staatsangehörigkeit Sie angehören, welche Tätigkeiten Sie mit diesen Aufenthaltserlaubnissen ausüben dürfen und welche Sozialleistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem zentralen Portal der Bundesregierung zur Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine: germany4ukraine.de.
Merkblatt mit Informationen zu Einreise, Anmeldung, Aufenthalt, Aufenthaltsrecht und Schutzgenehmigung: Merkblatt von Germany4Ukraine
Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und ihre Familienangehörigen, die sich in Deutschland aufhalten, wird die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis erneut verlängert: Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehenden Schutz, die am 1. Februar 2026 noch gültig waren, werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese Personengruppe muss keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung stellen, und es sind keine diesbezüglichen Termine bei den Ausländerbehörden erforderlich. Link zum Gesetz
Informationen für Studierende
Für Studierende, die für ein Studium nach Deutschland kommen möchten, hängt das Verfahren zur Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis von vielen persönlichen Faktoren ab.
Es gibt folgende Möglichkeiten zum Erhalt eines Visums oder eines Aufenthaltstitels:
- Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG ermöglicht ein Studium ohne Eröffnung eines Sperrkontos. Die Möglichkeit und die Bedingungen für die Erteilung hängen von der Entscheidung der örtlichen Ausländerbehörde und der Verfügbarkeit von „Quoten” in dem jeweiligen Bundesland und der Stadt ab, in der Sie studieren möchten.
- Das nationale Studentenvisum wird in der deutschen Botschaft in einem der Nachbarländer der Ukraine ausgestellt (da die Visastelle in der Ukraine derzeit geschlossen ist). In der Regel erfordert ein Studentenvisum die Eröffnung eines Sperrkontos zum Nachweis der finanziellen Absicherung. Die Bearbeitung eines Studentenvisums kann bis zu einem Monat oder länger dauern, da die zuständige Behörde am geplanten Aufenthaltsort in Deutschland die Erteilung des Visums genehmigen muss.
Studierende, die ein Stipendium für ihr Studium erhalten, sollten ein nationales Studentenvisum bei der Botschaft eines der Nachbarländer beantragen. Die Bearbeitung von Visumanträgen für Stipendiaten erfolgt in der Regel schneller.
Praktische Schritte zur Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung
Wenden Sie sich vorab an die Ausländerbehörde Ihres Studienortes und schildern Sie Ihre Situation. Erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 24 möglich ist. Im Falle einer Ablehnung bereiten Sie die Unterlagen für ein Studentenvisum bei der deutschen Botschaft in einem Nachbarland der Ukraine vor.
Beantragen Sie das Visum rechtzeitig, um Verzögerungen zu Beginn Ihres Studiums zu vermeiden. Ein im Voraus beantragtes Studentenvisum minimiert das Risiko von Fragen und Problemen mit dem Visum während Ihres Studiums.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 24 haben, können Sie nach der Immatrikulation als regulärer Student in einem Studiengang mit Abschluss keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern stattdessen ein zinsloses Darlehen vom Staat für Ihr Studium (BAföG). Gasthörer und Austauschstudierende erhalten hingegen Sozialhilfe, haben aber keinen Anspruch auf BAföG.
Aufgrund der möglichen Änderung des Rechtsstatus von Ukrainer:innen kann sich die Situation hinsichtlich der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ändern. Informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Behörden, der örtlichen Ausländerbehörde oder auf der Website der Deutschen Botschaft in der Ukraine über die aktuellen Bestimmungen.
Bitte beachten Sie
Bewerbende, die sich zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses über fünfzehn Monate in Deutschland aufhalten oder ihr Studium bzw. ihre Forschung bereits begonnen haben, können nicht mehr durch den DAAD in Deutschland gefördert werden.