Finanzierung
In der Regel existieren an staatlichen Hochschulen für Bachelorstudiengänge und viele Masterprogramme keine Studiengebühren. Nichtsdestotrotz kann es sein, dass bei bestimmten Master- oder PhD-Programmen Studiengebühren anfallen. Private Hochschulen verlangen größtenteils Gebühren.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag dagegen fällt grundsätzlich an allen Hochschulen und für alle Studierenden an. Je nach Hochschule kann er 200 bis 300 Euro pro Semester betragen. Mit diesem Beitrag wird beispielsweise an vielen Hochschulen ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel finanziert.
Die Höhe der Studiengebühren kann deutlich variieren, sagt aber nichts über die Qualität der Ausbildung aus.
Im Bundesland Baden-Württemberg müssen Studierende aus Nicht-EU-Ländern regulär Studiengebühren zahlen, bald können ähnliche Studiengebühren auch in Bayern eingeführt werden.
Studiengebühren an deutschen Hochschulen
An staatlichen Hochschulen werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben, mit folgenden Ausnahmen: In Baden-Württemberg müssen Studierende aus Nicht-EU-Ländern 1.500 EUR pro Semester zahlen, in Bayern ist es den Hochschulen freigestellt, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen zu erheben. Das bedeutet, Sie müssen bis auf einige Verwaltungsbeiträge, die je nach Hochschule unterschiedlich hoch sind und zu Beginn des Semesters anfallen, keine zusätzlichen Gebühren zahlen, um studieren zu können. Trotzdem ist ein Studium natürlich mit Kosten verbunden, z. B. für das Wohnen und allgemeine Lebenshaltung.
BAföG für ukrainische geflüchtete Studierende
Ab 1. Juni 2022 können ukrainische Studierende Bundesausbildungsförderung (das sogenannte BAföG) erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder beantragt haben. Ein Bezug von BAföG ist erst mit ordentlicher Immatrikulation in einen auf einen Abschluss ausgerichteten Studiengang möglich. Für Geflüchtete, die von den Hochschulen als Gast- oder Austauschstudierende eingeschrieben werden, besteht die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, das gemäß der aktuellen Regelung auch für Geflüchtete aus der Ukraine grundsätzlich offen steht).
Unterstützungsangebote deutscher Hochschulen
Auf unserer Webseite finden ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch unterschiedliche Unterstützungsangebote an deutschen Hochschulen und von Partnerorganisationen. Wir empfehlen Ihnen, sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit Ihrer Zielhochschule über vor Ort verfügbare Angebote beraten zu lassen.
Die DAAD-Stipendiendatenbank
Informationen zum Stipendienangebot des DAAD finden Sie in der DAAD-Stipendiendatenbank. Bitte lesen Sie die Programmbeschreibung gründlich durch, um sich mit den Bewerbungsmodalitäten vertraut zu machen. Die Bewerbung erfolgt digital durch einen Klick auf die grüne Schaltfläche Bewerbung einreichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktdaten, welche unter dem Reiter Kontakt und Beratung in der Stipendiendatenbank hinterlegt sind.
Sie finden dort auch Informationen zu Stipendienprogrammen anderer Organisationen. Falls Sie Fragen zu deren Programmen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Organisation.
Einen allgemeinen Überblick über Fördermöglichkeiten finden Sie ebenfalls auf der Webseite des DAAD.
Informieren Sie sich regelmäßig!
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Webseite über mögliche neue Förderangebote für ukrainische Studierende.